Demnächst werde ich Testteilnehmer bei Touch&Travel von der Bahn. Das ist ein Pilotversuch, bei dem die Kunden mit dem Handy elektronische Fahrkarten buchen können. Das Testgebiet ist der öffentliche Nahverkehr in Berlin und Potsdam, außerdem gehören die Fernverkehrsstrecken zwischen Berlin, Hannover, dem Ruhrgebiet, Köln und Frankfurt dazu. Technisch wird das alles mit NFC-Chips und einer speziellen Software im Handy sowie vielen so genannten Touchpoints an den Bahnhöfen und Haltestellen realisiert, an denen man sich vor der Fahrt an- und nach der Fahrt abmeldet. Unterwegs prüfen die Handymasten der teilnehmenden Mobilfunkprovider, welche Strecke man fährt.
Datenschutzmäßig ist das natürlich ein Alptraum für meine Privatsphäre, denn die Bahn kann jederzeit (sogar in Echtzeit) feststellen, wo ich mich befinde und das auch Monate später nachvollziehen. Normalerweise würde ich mich für so ein System nicht entscheiden. Aber ich finde die Technik ganz interessant, und darf am Ende auch das NFC-fähige Handy behalten. Wenn mir alles zu blöd wird, kann ich ja einfach meine Fahrkarte bar bezahlen und wieder anonym die Bahn benutzen.
Angemeldet als Testteilnehmer bin ich schon seit über einem halben Jahr, und eigentlich sollte der Test schon um Weihnachten herum beginnen. Nach einer vertröstenden Mail kam neulich dann ein kleines goldenes Päkchen mit einem Handy – aus Schokolade. Das richtige Handy wird mir „zeitnah zugesendet“ …
Und ein weiteres Problem konnte ich schon jetzt vor Beginn in den Teilnahmebedingungen entdecken:
§ 14 Geheimhaltungsverpflichtung
Der Teilnehmer verpflichtet sich – unabhängig von einer eventuellen vorzeitigen Vertragskündigung – über die gesamte Laufzeit des Piloten nach § 8 bis einschließlich 6 Monate nach Pilotende, schriftliche Veröffentlichungen oder anderweitige öffentliche Stellungnahmen über die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse zum Verfahren Touch&Travel ausschließlich nach Rücksprache und mit Einverständnis der DB zu tätigen.
Ich darf also nicht drüber bloggen, aber es ist natürlich Auslegungssache, was man unter „im Projekt gewonnenen Erkenntnisse zum Verfahren“ versteht. Wenn irgendwann dann mal endlich etwas Spannendes passiert, werde ich wahrscheinlich darüber berichten.
Peter am 18. April 2010 um 21:20
Ich seh in der Technik ansich keinen Vorteil. Man könnte zwar argumentieren das man so nur die tatsächlich gefahrene Strecke bezahlt, aber das ist a) nicht der Fall und b) wäre es bei der DBahn auch sinnlos. Im ÖPV wäre das schon interessanter.
Achja und wie du schon sagtest, es ist eigentlich ein Datenschutztechnischer Graus.
Aber halt mich auf dem Laufenden :D
Nadya am 17. Juni 2011 um 21:35
Hallo,
ich heiße Nadya. Momentan meine Gruppe an der Uni macht einen Projekt über Touch & Travel. Könntest du vielleicht uns helfen, und auf ein paar Fragen über T&T antworten?
Wir hätten gerne deine Meinung als Nutzer diese Programm wissen.
Viele Grüße
Nadya
Friedrich am 29. Juni 2011 um 09:51
Wegen der Geheimhaltungsverpflichtung kann ich da nicht ohne Weiteres alles beantworten, aber ihr könnt mir gerne eure Fragen per E- Mail schicken (siehe Impressum). Ansonsten könnt ihr ja auch direkt bei der DB AG mal nachfragen.
Denis am 20. Juni 2011 um 12:45
Hi,
hast du mal etwas von der Bahn erhalten? Ich bin leider nicht ausgewählt worden.
Wie ist die Benutzung, welche Erfahrungen hast du gemacht.
Bin sehr interessiert daran, und hoffe die Bahn bringt es endlich mal raus.
Denis
Friedrich am 29. Juni 2011 um 09:58
Ich habe schließlich das Handy erhalten und Touch&Travel scheint zu funktionieren. Wenn ich ein wenig mehr Zeit habe, kann ich ja mal über meine Erfahrungen berichten…